Das Ziel des Betreuungsmanagements ist eine Verbesserung der Lebensqualität und die Wiederherstellung der Selbstbestimmung der Betroffenen.
Dafür wird zunächst der aktuelle Stand und der daraus entstehende Bedarf an Hilfe ermittelt, um gemeinsam mit den Klientinnen und Klienten einen Betreuungsplan zu erarbeiten.
Schritt für Schritt soll der Plan gemeinsam umgesetzt werden. Als Berufsbetreuerin organisiere ich den Zugang zu den verschiedenen relevanten Versorgungssystemen (Sozialhilfeträgern) und vertrete die Interessen der Betroffenen.
Das bedeutet, dass in einer Betreuung neben der eigenen Leistungserbringung (persönliche Betreuung) alle anderen nötigen sozialen Dienstleistungen (umfassende Versorgung des Klienten) erfolgen.
Gesundheitssorge
- Ärztliche Behandlung sicherstellen
- Pflegedienste beauftragen
- Rehabilitationsmaßnahmen einleiten
- Klinikbehandlung veranlassen
Vermögensregelung
- Renten, Sozialhilfe oder Einkünfte geltend machen
- Unterhaltspflichten prüfen
- Schuldenregulierung einleiten
- Erbangelegenheiten regeln
- Vermögen und Finanzen verwalten
Heimangelegenheiten
- Verträge prüfen und abschließen
- Interessen gegenüber der Einrichtung vertreten
Wohnungsangelegenheiten
- Wohnraum erhalten
- Mietverträge prüfen und abschließen
- Leben in der eigenen Wohnung sichern
Behördenangelegenheiten
- Interessen vertreten
- Aufenthaltsrecht für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
- Ansprüche durchsetzen